AGB Vertragsbedingungen Roland Gießer

1. Auftragsgegenstand

Gegenstand eines Auftrags an Roland Gießer ist die Locationsuche und Abwicklung im In oder Ausland (gegebenenfalls Motiv-Aufnahmeleitung) Roland Gießer behält sich vor, Aufträge nach Rücksprache mit dem Kunden, teilweise oder ganz mit Unterauftragsnehmern abzuwickeln.

 

2. Auftragsumfang und Rechte, Zahlungsverpflichtungen

a) Es gilt nur das als vereinbart, was im Auftrag nebst zugehörigem Kostenvoranschlag enthalten ist. In einem zu einem Auftrag gehörigen Kostenvoranschlag wird das Auftragsvolumenzum Zeitpunkt der Auftragslegung im Detail definiert. Es gelten die im Auftrag aufgeführten Zahlungsbedingungen.

b) Alle Kostenvoranschläge als Basis zu einem Auftrag sind nach bestem Wissen und Gewissen nach den zum Zeitpunkt der Auftragslegung zugrunde liegenden Informationen erstellt und verstehen sich vorbehaltlich etwaiger Irrtümer und Änderungen.

c) Falls nicht ausdrücklich als Festpreisangebot im Auftrag ausgewiesen, verstehen sich alle Aufträge als Aufträge mit offenem Budget; Änderungen und oder Erweiterungen des ursprünglichen Auftrags – vor, während oder nach dem Locationscouten – können eine Erweiterung des budgetierten Auftragsvolumens bedeuten. Bei einer Erweiterung des Auftragsvolumens kann Roland Gießer eine entsprechende Erhöhung der im Auftrag vereinbarten Vorauszahlung verlangen.

d) Alle Freigabeerklärungen durch Roland Gießer verbleiben bis zur vollständigen Zahlung der Abschlussrechnung bei Roland Gießer.

e) Die Zahlungsbedingungen sind im Vertrag bzw. im Kostenvoranschlag festgelegt. Mietfahrzeuge und sonstiges Mietequipment sowie gemietete Locations können für Schäden bzw. Verluste versichert sein und eine Selbstbeteiligung enthalten. Sollte diese Selbstbeteiligung aufgrund eines Schadens/Verlustes des Mietguts in Rechnung gestellt werden, so verpflichtet sich der Kunde, diese Selbstbeteiligung zu übernehmen. Dasselbe gilt für Schadensansprüche an unversichertem Mietgut auf einer Location.

f)  Der Kunde verpflichtet sich, für Schäden jeglicher Art an Miet-Locations, Fahrzeugen oder Mitarbeitern aufzukommen und bestätigt, eine Haftpflichtversicherung für diese zu besitzen.

g) Einige Rechnungsbelege können unter Umständen erst nach der finalen Rechnungsstellung durch Roland Gießer eintreffen (z.B. monatliche oder vierteljährliche Rechnungsstellung) – der Kunde verpflichtet sich, auch diese verspäteten Rechnungen auszugleichen. Im Falle, dass Originalbelege verloren gegangen sein sollten, ist Roland Gießer berechtigt, Eigenbelege auszustellenund diese abzurechnen.

 

3. Auftragsstornierung

Roland Gießer ist berechtigt, einen Scoutingauftrag fristlos zu kündigen – auch während einer laufenden Produktion, falls die im Auftrag vereinbarte Vorauszahlung nicht rechtzeitig und/oder nicht in voller Höhe eingeht.

a) eine zeitliche Verschiebung der Produktionstermine durch den Kunden erfolgt.

b) während einer Produktion notwendige Budgeterweiterungen vom Auftraggeber nicht freigegeben und/oder nicht genügend Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden.Im Falle einer Kündigung des Vertrags seitens Roland Gießer aus einem der oben genannten Gründe, gelten die Abrechnungsbedingungen aus Punkt 4. Ausfallhonorare. Sollte ein Auftraggeber einen Produktionsauftrag stornieren bzw. eine beauftragte Produktion zum vereinbarten Produktionsstartnicht antreten, gelten ebenfalls die unter Punkt 4 Ausfallhonorar aufgeführten Bedingungen.

 

4. Ausfallhonorare

Ausfallhonorare sind in der folgenden Höhe zahlbar:

a) 100% aller effektiven und belegbaren Kosten und Stornogebühren, sowie die bis zum Zeitpunkt der Auftragsstornierung erbrachten Arbeits- oder sonstigenLeistungen

b) 50% aller im Auftrag/Kostenvoranschlag vereinbarten Honorare fürLeistungen von Roland Gießer

b) Stornogebühren gemäß Rechnungen etwaiger Unterauftragnehmer, Motiveigentümer und oder anderen Dienstleistern.

 

5. Locationnutzung

a) Der Auftragnehmer bestätigt, die für den Auftrag gemietete Location nur nach den getätigten Absprachen zu nutzen. Für jede Locationvermittlung wird ein Vertrag mit dem Motivgeber geschlossen.

b) Es ist dem Auftragnehmer untersagt, die angemietete Location privat oder gewerblich weiter zu vermitteln. Weiter dürfen nur die Motive, die lt. o.g. Vertrag in der Location fotografiert oder gefilmt werden veröffentlicht werden.

c) Roland Gießer behaltet sich vor, bei Missachung dieser Punkte eine gesonderte Rechnung zu stellen.

 

6. Haftungsausschluss

Alle Verträge werden durch Roland Gießer im Namen des Auftraggebers abgeschlossen. Die Modalitäten der Verträge liegen beim Auftragnehmer. Für Schäden durch Mitarbeiter von Roland Gießer wird nur gehaftet, wenn grob fahrlässiges oder absichtliches Verhalten nachgewiesen werden kann.Schadensersatsansprüche für Schäden, die bei einer Produktion entstehen schließen wir lt. 2.f. aus.

 

7. Sonstiges

a) Nebenabreden zu einem Vertrag bedürfen der Schriftform

b) Ist eine der oben aufgeführten Bedingungen unwirksam, so berührt dies nicht den Rest des Vertrages

c) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, Gerichtsstand ist München.

 

Ort, Datum:

Mit meiner Unterschrift bestätige ich ausdrücklich, dass ich die oben stehenden AGB/Vertragsbedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert habe.

 

Firmenstempel Unterschrift: